Meinungen
Karla S. - Klientin
„Ich schätze die Freundlichkeit und die Aufmerksamkeit des ambulanten Pflegedienst Hellrung.“
Karla S. wird seit 2011 vom Pflegdienst Hellrung betreut.
Waltraut M. - Klientin
„Mit der Betreuung durch den ambulanten Pflegedienst Hellrung bin ich sehr zufrieden.
Da stimmt alles von der Pflege bis zur Persönlichen Ansprache.“Waltraut M. wird seit 2015 vom Pflegdienst Hellrung betreut.
Erika - Mitarbeiterin
„Die Balance zwischen Arbeit und Freizeit ist wichtig um das Bestmögliche herauszuholen.Das ist meine Aufgabe“
Seit 2003 beim ambulanten Pflegedienst Hellrung.
Einsatzgebiete des ambulanten Pflegedienstes
Unser Standort befindet sich in direkter Nähe des Stadtzentrums von Neumünster. Unsere Tagespflege finden Sie am „Großflecken 40a“, ebenfalls in der Innenstadt Neumünsters.
Darüber hinaus erstreckt sich unser Einsatzgebiet über folgende Stadteile:
- Boostedt
- Bönebüttel
- Großharrie
- Groß Kummerfeld
- Tasdorf
- Wasbek
Auf der Karte können Sie unseren Einsatzbereich entnehmen, in welchem wir für Sie tätig sind. Falls Ihr Standort nicht auf der Karte ist, schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns direkt an. Gerne prüfen wir, ob wir auch bei Ihnen vor Ort sein können.
Statistik & Zahlen
Jahre im Dienst
Liter Frischluft pro Tour
Leidenschaft
Zertifizierung
Häufig gestellte Fragen
Für alle, die es ganz genau wissen wollen.
Vom Antrag zum Pflegegrad
Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt durch ein Begutachtungsverfahren den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest. Hierfür können Sie sich oder ein bevollmächtigter Angehöriger ein Antrag auf einen Pflegegrad von Ihrer Pflegekasse zusenden lassen. Die Beauftragung für die Begutachtung durch den medizinischen Dienst wird von der Pflegekasse übernommen.
Den Termin für die Begutachtung wird Ihnen dann per Post mitgeteilt. Am besten führen Sie vorher schon ein Pflegetagebuch in das sie eintragen können bei welchen Verrichtungen Sie Unterstützung benötigen. Die Begutachtung findet bei Ihnen zu Hause statt. Hilfreich ist es hierbei, dass ein Angehörige/r mit anwesend ist. Das Ergebnis wird Ihnen dann in ca. 4 – 6 Wochen schriftlich mitgeteilt. Selbstverständlich können Sie schon vor der Begutachtung Hilfe in Anspruch nehmen.
Was macht ein Pflegedienst und was kostet es?
Die Leistungen eines Pflegedienstes sind vielseitig und können individuell in Anspruch genommen werden. Sie reichen von der medizinischen Behandlungspflege über die Körperpflege bis hin Unterstützung im Haushalt. Zudem können sie jederzeit erweitert, verringert oder beendet werden. Leistungen, die nicht vom Pflegedienst selbst übernommen werden können, werden gerne an die Kooperationspartner weitergegeben.
Kosten
Die Kosten ergeben sich aus der gewünschten Leistung der täglichen oder wöchentlichen Einsätze. Daher wird die gewünschte pflegerische Leistung auf Sie persönlich abgestimmt und kann bei Bedarf auch erweitert werden. Sie erhalten natürlich ein schriftliches Angebot nach den Vorgaben der Pflegeversicherung.
Pflegesachleistungen
Sobald ihr Pflegegrad bewilligt worden ist und Sie die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen möchten, erhalten Sie von der Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss, die sogenannten „Sachleistungen“. Die Höhe ergibt sich aus dem bewilligten Pflegegrad. Sollten die Kosten der Leistungen vom Pflegedienst den Höchstbetrag der Sachleistungen übersteigen, ist diese Differenz selbst zu erbringen.
Pflegegrad Sachleistung Pflegegrad 1 125 Euro Pflegegrad 2 761 Euro Pflegegrad 3 1.432 Euro Pflegegrad 4 1.778 Euro Pflegegrad 5 2.220 Euro Pflegegeld
Möchten Sie die Pflege selbst übernehmen ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes, erhalten Sie von der Pflegekasse einen Zuschuss, das sogenannte „Pflegegeld“. Dieses Pflegegeld fällt jedoch geringer als die Sachleistungen aus und wird monatlich an den Pflegebedürftigen oder deren Pflegeperson ausgezahlt. Um dauerhaft dieses Geld zu erhalten, muss allerdings in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung durchgeführt werden. Auch diese Leistung wird vom Pflegedienst angeboten.
Pflegegrad Geldleistung Pflegegrad 1 0 Euro Pflegegrad 2 332 Euro Pflegegrad 3 573 Euro Pflegegrad 4 765 Euro Pflegegrad 5 947 Euro Pflegeberatung (§ 37.3 SGB XI)
Wenn Sie über einen Pflegegrad verfügen und die Pflegeleistung nicht von einem Pflegedienst übernommen wird, erhalten Sie Pflegegeld. Um dieses Geld aber dauerhaft ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie in regelmäßigen Abständen gegenüber der Pflegekasse einen Nachweis über die fachgerechte Pflege mit Hilfe eines Beratungseinsatzes erbringen. Diese Beratungseinsätze sind für Sie kostenlos und werden bei Ihnen zu Hause von einer qualifizierten Mitarbeiterin des Pflegedienstes durchgeführt.
Pflegegrad Beratungsintervall Pflegegrad 1 Freiwillig Pflegegrad 2 und 3 Zweimal im Jahr Pflegegrad 4 und 5 Jedes Quartal Kombinationspflege
Die Kombinationspflege verbindet das Pflegegeld mit den Sachleistungen. Die Kombinationspflege bietet sich speziell dann an, wenn die Pflege grundsätzlich durch die Angehörigen übernommen, aber bestimmte Anteile, wie zum Bespiel die Körperpflege durch einen Pflegedienst erbracht wird. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und zwar muss der Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen, die Pflege im gewohnten Umfeld durch einen Angehörigen/Bekannten durchgeführt und die anteilige Pflege durch einen Pflegedienst erbracht werden.
Tagespflege (§ 41 SGB XI)
Diese teilstationäre Versorgungsform dient der Pflege und Betreuung älterer und kranker Menschen während des Tages, aber nicht über Nacht. Unter fachlich qualifizierter Betreuung wird von Montag bis Freitag eine abwechslungsreiche Tagesgestaltung und gemeinsame Mahlzeiten angeboten. Diese Gemeinschaft fördert die sozialen Kontakte und steigert die Lebensfreunde. Diese Leistung erhalten Sie zusätzlich zu der gewünschten Leistungsart ( Geld- , Sach- , oder Kombinationspflege ).
Pflegegrad Pflegegrad 1 0 Euro Pflegegrad 2 689 Euro Pflegegrad 3 1.298 Euro Pflegegrad 4 1.612 Euro Pflegegrad 5 1.995 Euro Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit eine Auszeit zu nehmen. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten, ab dem Pflegegrad 2, für die notwendige Ersatzpflege bis max. 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Diese Unterstützung kann nur für ein paar Stunden oder bis zu 6 Wochen im Jahr vereinbart werden. Das Pflegegeld wird in diesem Fall auch weiterhin ausgezahlt,wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45 b SGB XI)
Jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 hat ein Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen, welche von der Pflegekasse mit 125 Euro übernommen werden. Eingesetzt kann dieser Betrag für zum Beispiel für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder auch für die Tagespflege.
Pflegekurse & Pflegeschulungen (§45 SGB XI)
Die Pflegekassen haben für Personen, die eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern, unentgeltlich Schulungskurse vor Ort durchzuführen. Diese Kurse werden zum Teil in Zusammenarbeit mit Pflegediensten und -einrichtungen, mit Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen angeboten. Sie bieten praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung zu den unterschiedlichsten Themen. Außerdem bieten diese Kurse pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Auf Wunsch findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung der beziehungsweise des Pflegebedürftigen statt. Zudem haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, Online-Pflegekurse zu besuchen.
Wohnraumanpassung und Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)
Zusätzlich zu den Pflegeleistungen der Pflegekassen kann ein Zuschuss zur Wohnraumanpassung beantragt werden. Maßnahmen zur Wohnraumanpassung können zum Beispiel der Einbau eines Treppenliftes, einer ebenerdigen Dusche oder einer Rollstuhlrampe sein in Höhe von maximal 4000 €. Auch Pflegeverbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel o.ä.
( für die Pflegeperson ) können mit bis zu 40 Euro pro Monat übernommen werden.
Das Team
Seit über 34 Jahren für Sie da!
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Pflege und Betreuung haben,finden Sie hier den richtigen Ansprechpartner.Gerne helfen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weiter.
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Teamfähigkeit, Eigeninitiative und Selbstständigkeit sind für Sie keine Fremdwörter?
Unternehmen
Ambulanter Pflegedienst Hellrung GmbH
Zertifizierter ambulanter Pflegedienst in Neumünster.
Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht der uns anvertraute Mensch. Wir geben ihm die Möglichkeit, in seiner gewohnten häuslichen Umgebung versorgt zu werden und passen unsere professionelle Pflege seinen Wünschen und individuellen Bedürfnissen an.
Kontakt
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